Unterlagen für den Verkauf

Alle Dokumente griffbereit – für einen reibungslosen Verkauf.

Fehlende Unterlagen verzögern jeden Immobilienverkauf. Unsere kostenfreie Checkliste zeigt Ihnen, welche Dokumente Sie für einen reibungslosen Ablauf benötigen.

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Gut vorbereitet – halb verkauft

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, braucht eine ganze Reihe von Dokumenten – und die müssen oft erst beantragt werden. Grundbuchauszug, Lageplan, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, aktuelle Nebenkostenabrechnungen und noch vieles mehr. Wer damit zu spät beginnt, verliert wertvolle Wochen.

Rechner Immobilien hilft Ihnen bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen – und weiß aus langjähriger Erfahrung, welche Ämter und Behörden in der Region zuständig sind. So verlieren Sie keine Zeit und keine Nerven bei bürokratischen Hürden.

Unsere kostenfreie Checkliste gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle erforderlichen Dokumente – zum Downloaden und Abhaken.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für die meisten Verkäufe werden folgende Dokumente benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte / Lageplan
  • Baupläne und Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
  • Baugenehmigungen (bei An-/Umbauten)
  • Bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung
  • Letzte Nebenkostenabrechnungen
Checkliste

Unsere Checkliste: Unterlagen für den Verkauf

Vollständige Liste aller Dokumente – strukturiert, kommentiert und kostenfrei.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wo beantrage ich den Grundbuchauszug?

Beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts. Je nach Lage des Objekts (Bundesland, Landkreis oder Stadt) kann die Zuständigkeit vom üblichen Amtsgerichtsbezirk abweichen. Für Eberbach ist dies z. B. das Amtsgericht Mannheim, für Waldbrunn das Amtsgericht Tauberbischofsheim. Der Auszug kostet eine geringe Gebühr und kann in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt werden. Als berechtigter Eigentümer können Sie ihn schriftlich oder persönlich beantragen.

Muss ich einen Energieausweis beschaffen?

Ja – seit dem 1. Mai 2014 ist ein gültiger Energieausweis beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. Er muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wer keinen hat oder ihn nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Was ist die Wohnflächenberechnung und warum ist sie wichtig?

Die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, wie viele Quadratmeter offiziell als Wohnfläche zählen. Abweichungen zwischen angegebener und tatsächlicher Fläche können Käufer zu Preisminderungen oder Schadensersatzforderungen berechtigen. Eine korrekte Berechnung schützt Sie als Verkäufer.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlende Unterlagen verzögern den Notartermin – manchmal erheblich. Der Notar benötigt alle wesentlichen Dokumente für die Vorbereitung des Kaufvertrags. Außerdem können Käufer bei fehlenden Unterlagen verunsichert werden und abspringen. Eine vollständige Dokumentation schafft Vertrauen und beschleunigt den Abschluss.

Wer kann mir bei der Beschaffung helfen?

Wir helfen Ihnen gerne – wir kennen die zuständigen Stellen in der Region (Grundbuchamt, Katasteramt, Baurechtsamt, Hausverwaltung) und wissen, wie man die Beschaffung möglichst schnell erledigt. Das ist Teil unserer Dienstleistung als Ihr Makler.

Wir helfen Ihnen bei den Unterlagen

Kostenfreie Beratung – wir zeigen Ihnen, was Sie brauchen und wie Sie es beschaffen.

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